Gastbeitrag
Dieser Gastbeitrag wurde von einem unserer Partner erstellt.
Obwohl der eSport kontinuierlich erfolgreicher und relevanter wird, bleibt ihm bis dato die offizielle Anerkennung als Sportart verwehrt. Er gilt daher nicht als gemeinnützig und kann sein Potenzial nicht vollständig ausschöpfen. Hoffnung auf baldige Veränderung könnte nun das neue Koalitionspapier von SPD, Grünen und FDP bieten. Ein Gastbeitrag von unserem Sportbusiness Club Mitglied LHR Rechtsanwälte – Lampmann Haberkamm Rosenbaum & Partner mbB.
eSport gewinnt national und international seit einigen Jahren kontinuierlich an Bedeutung. Unmissverständlich belegt wird dies neben den zunehmenden Preisgeldern für eSportler/-innen durch die steigenden Zuschauer- und Umsatzzahlen in der Branche. Abseits der wirtschaftlichen Dimensionen hat der eSport mittlerweile auch in der Politik an Bedeutung gewonnen.
Die Diskussion, ob eSport in Deutschland offiziell als Sportart anerkannt werden sollte, beschäftigt die Akteure seit langer Zeit. Eine Anerkennung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) würde der eSport-Branche neben einer besseren gesellschaftlichen Stellung insbesondere finanzielle Vorteile bieten. Körperschaften, die die Förderung des Sports zum Zweck haben, gelten in Deutschland gem. § 52 AO als gemeinnützig. Für sie gelten unter anderem steuerliche Erleichterungen.
Die von der CDU/CSU und SPD geführte Bundesregierung hatte mit ihrem Koalitionspapier aus dem Jahr 2018 die Hoffnungen der eSport-Branche auf einen positiven Ausgang der Diskussion geschürt. In dem Vertrag hieß es, die Bundesregierung werde den eSport künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anerkennen und ihn bei der Schaffung einer olympischen Perspektive unterstützen. Inzwischen ist die damalige Legislaturperiode geendet und der eSport wartet weiterhin auf die Anerkennung als Sportart sowie die Gemeinnützigkeit. Die große Koalition erklärte das Scheitern ihres politischen Versprechens allein mit der ablehnenden Positionierung des DOSB zu dieser Thematik.
Die eSport-Vereine mussten somit alternative Wege nutzen, um ihr Potenzial annähernd ausschöpfen zu können. Abhilfe wurde teilweise über die Jugendförderung und die damit einhergehende Gemeinnützigkeit geschaffen. Dies kann jedoch nicht die Lösung des Problems sein, da einerseits ältere Spieler ausgeschlossen werden und andererseits keine Rechtssicherheit für die eSport-Vereine besteht.
Für neuen Optimismus könnte der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sorgen. Die zunehmende Digitalisierung nimmt eine zentrale Rolle in dem Koalitionspapier von SPD, Grünen und FDP ein. Auch der eSport wird dabei explizit erwähnt: „Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus und machen eSport gemeinnützig.“ Es bleibt nun abzuwarten, ob die derzeitige Bundesregierung ihr Versprechen im Gegensatz zu der großen Koalition einhalten kann. Ihr stehen dafür zwei Lösungsansätze zur Verfügung. Eine Möglichkeit bestünde darin, dass der eSport von der Ampelregierung entgegen der Ansicht des DOSB rechtlich als Sportart anerkannt und somit indirekt in den Katalog des § 52 AO aufgenommen würde. Außerdem könnte der eSport seinen Gemeinnützigkeitsstatus unabhängig vom Sport im herkömmlichen Sinne erhalten, indem er gesondert in die Abgabenordnung aufgenommen werden würde. Dieser Lösungsweg würde einen Konflikt mit dem DOSB vermeiden, verwehrt dem eSport im Gegenzug aber die ersehnte Anerkennung als offizielle Sportart.
Es ist essenziell, dass die Bundesregierung sich ernsthaft mit dieser Thematik und den aufgezeigten Problemen auseinandersetzt. Die Entwicklung des eSports ist nicht aufzuhalten. Sollte ein Umdenken erst stattfinden, sobald der eSport eine Disziplin der Olympischen Spiele wird, wäre neben dem unausgeschöpften sozialen und wirtschaftlichen Potenzial auch die Chance auf Medaillen vertan.
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