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19. Dez. 2022

Gutachten blockiert die Super League

Zwölf europäische Top-Clubs wollten im April 2021 den Fußball revolutionieren. Doch die Gründung einer quasi geschlossenen Super League, wurde von vielen Ligen, Verbänden und Fans abgelehnt. Nun legte der Generalanwalt am europäischen Gerichtshof einen Beschluss vor, der der UEFA erlaubt, teilnehmende Clubs zu bestrafen. Wie das geschehen kann, und was angemessen ist muss hingegen noch geklärt werden. Das finale Urteil wird im Frühjahr 2023 erwartet.

Das Gutachten des Generalanwaltes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde mit Spannung erwartet. Nun legte Athanasios Rantos in Luxemburg seinen Schlussantrag vor. Das Ergebnis kam für viele überraschend. Zwar dürfe die Super League, ein von europäischen Top-Clubs geplanter geschlossener Wettbewerb, stattfinden. Diese Vereine dürfen dann aber nicht mehr ohne Erlaubnis des FIFA-Weltverbandes und des europäische Fußballverband UEFA parallel an deren Wettbewerben teilnehmen.

Seit rund anderthalb Jahren liegen die Eliteclubs Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin, mit der UEFA über Kreuz. Insgesamt 20 Clubs sollten selbstständig die Super League veranstalten. Ein Wettbewerb, der sportlich die Besten zusammenführt und dementsprechend teuer vermarktet werden könnte. Geplant war, dass 15 von ihnen ohne Qualifikation, allein ihrer Herkunft und Tradition nach am Wettbewerb teilnehmen dürfen. Nun sprach der Generalanwalt ein Machtwort. Der Sport habe in der Wirtschaft und im Wettbewerb eine Sonderrolle und sei besonders schützenswert. Rantos legte das EU-Kartellrecht pro UEFA aus und sagte, auch bei der Organisation von hochprofitablen Fußballwettbewerben in Europa könnten Beschränkungen des Wettbewerbs gerechtfertigt sein, wenn dadurch der offene Wettbewerb geschützt wird. Seine Bewertung ist noch nicht rechtlich bindend. Zumeist folgt der EuGH jedoch dieser. Das Finale Urteil soll im Frühjahr 2023 fallen.  

So stärkt das Plädoyer des Griechen zwar zunächst das bestehende Pyramidensystem im Fußball. Auf- und Abstieg sowie die Untergliederung der Dachverbände FIFA und UEFA in nationale Verbände samt Amateur-Unterbau gelten hiermit als unantastbar. Viele Experten und Juristen halten diese Bewertung für anfechtbar und wettbewerbsrechtlich nicht haltbar. Die Verbände seien quasi Monopolisten, der EuGH dürfe Rantos‘ Ansicht in keiner Weise juristisch bestätigen. Das europäische Sportmodell würde somit Verfassungsrang erhalten. Immerhin: Verboten werden kann die Super League nicht. Die mögliche Verbannung der teilnehmenden Clubs aus nationalen und europäischen Wettbewerben wie der Champions League, macht die Super League aber unwahrscheinlich. Vor allem der UEFA wird eine doppelbödige Haltung vorgeworfen. So ist sie gleichzeitig Veranstalter und Regulator als auch Rechtehalter und insofern Profiteur der bestehenden europäischen Wettbewerbe.  

Wir vertiefen das Thema im SPOBIS Podcast Sports, Business & Players mit Marco Klewenhagen und dem Anwalt für Sportrechte Jörg von Appen am 21. Dezember.

Foto: picture alliance / Guido Kirchner | Kirchner / Christopher Neundorf

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