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03. Juli 2024

Heim wird beim 1. FC Nürnberg zum Vorstand befördert

Der 1. FC Nürnberg wird ab sofort von einem dreiköpfigen Vorstand geführt. Das neue Führungstrio besteht aus Niels Rossow, Joti Chatzialexiou und dem beförderten Stabsstellenleiter Stefan Heim.

Stefan Heim übernimmt im neu formierten Vorstand des 1. FC Nürnberg das Ressort Finanzen. In dieser Rolle verantwortet der 53-Jährige das Rechnungswesen, Controlling und die Finanzbuchhaltung des Fußball-Zweitligisten. Darüber hinaus zählen nach einer Übergangsphase auch die Bereiche Personal, Spielbetrieb und Organisation zu seinen Verantwortungsbereichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Thema Stadionentwicklung.

Heim wechselte im Juli 2022 zum 1. FC Nürnberg und besetzte bei den Franken die Stelle als Leiter der Stabsstelle Stadionentwicklung. Zuvor war der Diplom-Sportökonom mehr als 28 Jahre für den VfB Stuttgart tätig, zuletzt seit Juli 2015 als Vorstand für Finanzen, Verwaltung und Operations.

Rossow und Chatzialexiou komplettieren FCN-Vorstand

Die strategische Weiterentwicklung des 1. FC Nürnberg treibt künftig Niels Rossow voran. Der 47-Jährige verantwortet im FCN-Vorstand fortan die Bereiche Strategie und Marketing. Zu seinen Aufgabenbereichen zählen die Themen Mitglieder und Community, Nachhaltigkeit, Business to Business sowie Business to Consumer (Ticketing, Merchandising, Vertriebsmarketing).

Joti Chatzialexiou ist seit dem 1. Juni 2024 Sportvorstand des 1. FC Nürnberg und zeichnet damit für die Lizenzspieler, das Nachwuchsleistungszentrum und den Frauenfußball des FCN verantwortlich. Vorher war der 48-Jährige über zwei Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen für den Deutschen Fußball-Bund (DFB) tätig.

Vorstand als gleichberechtigtes Kollegialorgan

Die Vorstandschaft des 1. FC Nürnberg ist ein Kollegialorgan. Das bedeutet, alle drei Vorstände werden gleichberechtigt agieren. Darüber hinaus ist geplant, die ressortübergreifenden Stabsfunktionen Business Development und Kommunikation zu etablieren. Die Spielzeit 2024/25 ist daher als Übergangsphase vorgesehen, in der schrittweise Verantwortlichkeiten übertragen werden. Ab dem 1. Juli 2025 tritt die Neuregelung dann vollständig in Kraft.

Foto: IMAGO / Zink

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