Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Content

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Content-AGB“) gelten für Abonnementverträge (Bereitstellung digitaler Angebote und/oder Lieferungen periodischer Druckwerke), Einzelkäufe digitaler Angebote sowie die kostenlose Bereitstellung digitaler Inhalte der SPOBIS GmbH, Theodorstraße 42-90 (Haus 11), 22761 Hamburg („SPOBIS“).

1.2 Soweit nicht anders angegeben, bietet SPOBIS die jeweiligen Produkte selbst an und wird Vertragspartner des Nutzers. 

1.3 Produkte und Dienstleistungen, die von Partneranbietern angeboten werden, sind entsprechend gekennzeichnet (im Folgenden als "Partnerprodukte" bezeichnet). Bei Partnerprodukten präsentiert SPOBIS Produkte des Partneranbieters und vermittelt (nur) den Vertrag zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partneranbieter. Der Vertrag über den Bezug des gewählten Produkts kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Partneranbieter zustande. Es gelten die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen des Partneranbieters. Diese werden dem Nutzer im Rahmen des Bestellprozesses angezeigt. SPOBIS hat auf die Inhalte der jeweiligen Bestimmungen des Partneranbieters keinen Einfluss. 

1.4 Diese Content-AGB finden auch Anwendung, wenn dem Nutzer die Nutzung der angebotenen Inhalte für einen Testzeitraum oder bei sonstigen Aktionen kostenlos angeboten werden. 

1.5 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, SPOBIS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

1.6 Der Nutzer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Nutzung der Inhalte nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

1.7 SPOBIS schließt Verträge über kostenpflichtige Angebote nur mit volljährigen und auch sonst voll geschäftsfähigen Nutzern ab. 

2. Registrierung, Vertragsschluss 

2.1 Für die Nutzung von kostenpflichtigen digitalen Inhalten im Rahmen von Abonnementverträgen ist eine Registrierung des Nutzers auf www.spobis.com und die Erstellung eines Accounts erforderlich. Der Nutzer sichert hierbei zu, dass er volljährig und auch sonst voll geschäftsfähig ist und alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Bei der Anmeldung wählt der Nutzer ein Passwort, welches geheim zu halten ist. Als Benutzername fungiert die E-Mail-Adresse des Nutzers. Für die Nutzung kostenfreier digitaler Inhalte sowie zum Tätigen von Einzelkäufen ist hingegen keine Registrierung und kein Account erforderlich.

2.2 Die Präsentation der Produkte auf der Internetseite www.spobis.com stellt kein verbindliches Angebot seitens SPOBIS dar. Vielmehr wird dem Nutzer die Möglichkeit gegeben, seinerseits durch das Ausfüllen und Absenden des Registrierungs- und Bestellformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Bestellung wird erst durch das Anklicken des Buttons „Zahlung bestätigen“ verbindlich abgeschickt. 

2.3 Bevor der Nutzer sein Angebot über das Online-Bestellformular an SPOBIS übermittelt, kann der Nutzer mögliche Eingabefehler identifizieren, indem er die eingegebenen und ihm angezeigten Daten nochmals gründlich liest. Hierzu kann er auch die Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Er kann Eingabefehler korrigieren, indem er die hierfür zur Verfügung stehenden Tastatur- und Mausbefehle ausführt, bevor er das Angebot durch Klicken auf „Zahlung bestätigen“ absendet. 

2.4 SPOBIS bestätigt den Eingang des Angebotes durch eine automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail, die gleichzeitig die Annahme des Angebots darstellt. Auf diese Weise kommt ein Vertrag zustande. 

2.5 Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. SPOBIS kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. 

2.6 Die Vertragssprache ist Deutsch. 

2.7 Schließt ein Nutzer mit SPOBIS einen Vertrag im Namen einer juristischen Person, insbesondere eines Unternehmens, kommt der Vertrag zwischen dem Vertretenen und SPOBIS zustande. Sofern der Nutzer aus dem Unternehmen ausscheidet, hat das Unternehmen SPOBIS hierüber unverzüglich zu informieren, so dass der Zugang des Nutzers gesperrt wird und ein Ersatznutzer vom Unternehmen benannt werden kann. 

2.8 Der Vertragstext wird von SPOBIS nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Nutzer kann seine Bestelldaten aber der ihm unmittelbar nach Abgabe des Angebots per E-Mail zugesandten Auftragsbestätigung sowie den ebenfalls übersandten AGB entnehmen. 

3. Preise und Zahlungsgmodalitäten

3.1 Einzelheiten zu den Leistungen und Preisen sowie dem Inhalt der verschiedenen von SPOBIS angebotenen Pakete sind den jeweiligen Preisübersichten auf www.spobis.com zu entnehmen.

3.2 Entgelte für die kostenpflichtigen Abonnements und Einzelkäufe sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann durch die im Registrierungsvorgang angebotenen Zahlungs- bzw. Debitverfahren, die akzeptierten Kreditkarten oder die dort angebotenen Onlinezahlungsverfahren erfolgen. 

3.3 Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Nutzer alle daraus entstehenden Kosten in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.   

4. Bereitstellung digitaler Inhalte

4.1 Die Bereitstellung der digitalen Inhalte erfolgt über die Webseite von SPOBIS unter www.spobis.com. Um die digitalen Angebote von SPOBIS nutzen zu können, müssen beim Nutzer neben einer marktüblichen Internetverbindung bestimmte technische Mindestvoraussetzungen gegeben sein. Der Nutzer benötigt einen aktuellen Browser sowie ggf. für den Abruf und das Öffnen von PDF-Dokumenten das Programm Adobe Reader der Adobe Systems Inc. in der jeweils aktuellen Version oder ein anderes Programm, das das Betrachten und Speichern von PDF-Dokumenten ermöglicht. Es obliegt dem Nutzer, sich vor dem Erwerb eines Inhalts darüber zu informieren, ob die jeweilige von Ihnen verwendete Hard- und Software eine Nutzung der Inhalte zum Zeitpunkt des Erwerbs und in Zukunft ermöglicht. SPOBIS ist nicht verpflichtet, Betriebssysteme oder Plattformen dauerhaft zu unterstützen.

4.2 SPOBIS entscheidet nach billigem Ermessen, mit welchen technischen Mittel sie die vereinbarten Leistungen erbringt, insbesondere bezüglich der eingesetzten Technologien, Gestaltung, Funktionalitäten und Infrastruktur. SPOBIS ist berechtigt, diese zu verändern oder zu ergänzen, soweit keine berechtigten Interessen des Nutzers entgegenstehen. Der Nutzer ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit ihm diese zumutbar sind. SPOBIS ist bei der Erbringung ihrer Leistung frei, diese auch durch Dritte nach eigener Wahl zu erbringen. 

4.3 Die auf www.spobis.com veröffentlichten Artikel, Daten und sonstigen Inhalte sind mit größter Sorgfalt recherchiert. SPOBIS übernimmt ausdrücklich keine Gewähr – weder ausdrücklich noch stillschweigend – für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität sowie für die Brauchbarkeit der bereitgestellten Inhalte für den Nutzer. 

4.4 Die Nutzung digitaler Inhalte darf ausschließlich durch den Nutzer, der Vertragspartner von SPOBIS ist, erfolgen. Der Zugang ist personenbezogen und auf einen Nutzer beschränkt. Eine Nutzung des Zugangs durch Dritte ist unzulässig. 

4.5 SPOBIS ist frei in der Gestaltung der kostenfrei zur Verfügung gestellten Inhalte und jederzeit berechtigt, diese Angebote auf der Webseite zu ändern, einzuschränken, zu erweitern oder ganz einzustellen. 

4.6 Die Nutzung durch den berechtigten Nutzer ist auf zwei Endgeräte beschränkt, welche zu registrieren sind. Da eine eindeutige Identifizierung der Geräte nicht hardwarebasiert, z.B. über die Geräte-ID, erfolgen kann, wird die Zugangsbeschränkung über die Zahl der angemeldeten Browser in Kombination mit einer Abfrage nach der Art des Gerätes realisiert. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass die vom Nutzer eingesetzten Endgeräte die vom Server von SPOBIS übermittelten Cookies akzeptiert. Es obliegt dem Nutzer, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen. 

4.7 Der Nutzer kann höchstens mit zwei Endgeräten gleichzeitig angemeldet sein. 

4.8 Die Weitergabe der Log-In Daten an Dritte, eine anderweitige Offenlegung oder einen Missbrauch der Zugangsdaten (nachfolgend „Drittnutzung“) ist nicht gestattet. Der Nutzer ist verpflichtet jeden Verdachtsmoment einer Drittnutzung unverzüglich SPOBIS zu melden. Hat der Nutzer die Drittnutzung zu vertreten, so haftet er für alle aus der Drittnutzung resultierenden Schäden. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer die unberechtigte Nutzung oder das Abhandenkommen der Nutzungsdaten SPOBIS angezeigt hat und das Passwort geändert hat. 

4.9 SPOBIS ist berechtigt den Zugang des Nutzers bei nachweisbar falscher oder fehlerhafter Angabe der Nutzerdaten oder jeder Form der Drittnutzung zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder dem Nutzer mit angemessener Frist endgültig zu entziehen und/oder den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Eine erneute Registrierung ist in einem solchen Fall nur bei vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von SPOBIS möglich. 

4.10 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. SPOBIS weist auf der Website darauf hin, welche technischen Voraussetzungen für den Zugang aktuell benötigt werden. 

4.11 Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen, aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen (z.B. Anti-Virus-Software) sowie regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. 

4.12 Da der Zugriff auf digitale Inhalte nur über einen Internetzugang möglich ist, können dem Nutzer durch die Nutzung des Internetzugangs zusätzliche Kosten entstehen. Diese richten sich nach dem vom Nutzer mit seinem Internetprovider geschlossenen Vertrag. 

4.13 Für den Download der App nach Ziffer 3.1 benötigt der Nutzer für das betreffende Endgerät eine Internetverbindung. Die technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der App richten sich nach den im Downloadbereich oder von dem Anbieter des betreffenden Betriebssystems des Endgeräts des Nutzers (iOS, Android, Windows Phone etc.) genannten Voraussetzungen. Für bestimmte Funktionen der App ist eine Registrierung und/oder der Erwerb von Inhalten im Wege von so genannten In-App-Käufen notwendig. Voraussetzung für die einwandfreie Nutzung der App und dessen Inhalts ist, dass der Nutzer über kompatible Geräte und Software, insbesondere die kompatible Version des für die App vorgesehenen Betriebssystems, verfügt. Es wird empfohlen, die aktuellsten Versionen der erforderlichen Software zu nutzen. Auch regelmäßige Updates des mobilen Endgeräts des Nutzers können erforderlich sein. Die Nutzung der App erfordert außerdem ebenfalls eine aktive Internetverbindung, welche zusätzliche Kosten für den Nutzer verursachen kann. Es obliegt dem Nutzer, sich vor dem Erwerb der App und/oder eines Inhalts darüber zu informieren, ob die jeweilige von dem Nutzer verwendete Hard- und Software eine Nutzung der App und/oder der Inhalte ermöglicht. 

4.14 SPOBIS kann den Zugang zu den digitalen Inhalten beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.  

5. Lieferung von Print-Produkten 

5.1 SPOBIS liefert Print-Produkte, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb Deutschlands frei Haus an die vom Nutzer angegebenen Lieferadresse. Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich.

5.2 Das Eigentum an dem gelieferten Produkt geht erst mit vollständiger Erfüllung der seitens des Nutzers geschuldeten Gegenleistung auf den Nutzer über. 

5.3 Zustellmängel sind SPOBIS unverzüglich anzuzeigen. 

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 SPOBIS bemüht sich, den Zugang zu digitalen Inhalten möglichst konstant entsprechend dem Stand der Technik verfügbar zu halten. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass eine stetige Verfügbarkeit technisch nicht zu realisieren ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von SPOBIS stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Nichtnutzbarkeit führen.

6.2 SPOBIS haftet unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

6.3 SPOBIS haftet in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. SPOBIS haftet in diesen Fällen nur auf den vertragstypischen, bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schaden. 

6.4 Soweit die Haftung von SPOBIS ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SPOBIS. 

6.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. 

6.6 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Nutzer nur zu, soweit die Haftung von SPOBIS nicht nach Maßgabe der Ziffern 6.1 bis 6.5 ausgeschlossen oder beschränkt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist der Nutzer Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.  

7. Vertragslaufzeit von Abonnements, Kündigung 

7.1 SPOBIS bietet unbefristete Abonnements und Abonnements mit Mindestlaufzeit an. SPOBIS schließt Abonnements mit Mindestlaufzeit nicht mit Verbrauchern ab. Welche Art von Abonnement vorliegt, ist der Preisliste bei Bestellung des Abonnements zu entnehmen. Darauf, welche Art von Abonnement vorliegt, wird der Nutzer vor Abschluss der Bestellung ausdrücklich hingewiesen. Außerdem kann dies der Bestellbestätigungsmail bzw. der Annahmeerklärung von SPOBIS entnommen werden. Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Freischaltung des Nutzers für die jeweiligen digitalen Inhalte bzw. mit dem vereinbarten ersten Liefertermin des Print-Produktes.

7.2 Unbefristete Abonnements können jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Im Voraus bezahlte Preise werden entsprechend anteilig erstattet. 

7.3 Abonnements mit Mindestlaufzeit schließt SPOBIS nicht mit Verbrauchern ab. Sie sind während der Mindestlaufzeit nicht ordentlich kündbar. Der Abonnementvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Abonnementvertrag nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt wird. 

7.4 Das Recht beider Parteien, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 

7.5 Jede Kündigung hat in Schriftform oder in Textform (E-Mail bzw. Betätigung der Kündigungsbestätigungsschaltfläche „jetzt kündigen“ reicht aus) zu erfolgen.  

8. Schutzrechte 

8.1 Sämtliche Inhalte der seitens SPOBIS angebotenen Produkte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne gesonderte Zustimmung von SPOBIS nur zu privaten oder sonstigen eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken genutzt werden. Wurde der Vertrag durch einen Unternehmer abgeschlossen, dürfen die Inhalte nur für eigene berufliche und geschäftliche Zwecke in Anspruch genommen werden.

8.2 Jede über die in Ziffer 8.1 geregelte Nutzung hinausgehende Nutzung der bereitgestellten Inhalte, insbesondere jede Vervielfältigung, Speicherung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken sowie eine Weitergabe von Inhalten oder eine Einräumung von Rechten hieran an Dritte, ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von SPOBIS. 

8.3 Bei einer Nutzung der Inhalte entgegen Ziffern 8.1 und 8.2, die der Nutzer zu vertreten hat, ist der Nutzer verpflichtet, SPOBIS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Außerdem ist SPOBIS in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. 

8.4 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale dürfen weder im elektronischen Format noch in Ausdrucken entfernt oder verändert werden.  

9. Widerrufsrecht für Verbraucher, Erlöschen des Widerrufsrechts 

9.1 Hat der Nutzer einen Vertrag als Verbraucher abgeschlossen, so steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten hierzu sind der gesondert übersandten und unter www.spobis.com/widerrufsbelehrungen abrufbaren Widerrufsbelehrung zu dem jeweils bestellten Produkt zu entnehmen.

9.2 Das Widerrufsrecht des Kunden, der einen Abonnementvertrag oder Einzelkaufvertrag abgeschlossen hat, der die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, erlischt, wenn SPOBIS mit der Vertragserfüllung begonnen hat (1), der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass SPOBIS mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (2), der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht erlischt (3), und SPOBIS dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. 

9.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen (z. B. nicht bei Bestellung einer kostenlosen Probe-Printausgabe). 

10. Preisanpassungen

10.1 SPOBIS ist berechtigt, die Preise jederzeit – allerdings maximal ein Mal pro Quartal – an sich nach Vertragsschluss eingetretene Auswirkungen auf die Gesamtkalkulation und -kosten von SPOBIS für die Bereitstellung der digitalen und Print-Produkte anzupassen. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Produkte beeinflussen, sind Produktions- und Beschaffungskosten, Kosten für die technische Bereitstellung bzw. die Auslieferung, Kundendienst und andere Kosten des Ein- und Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Die Anpassung umfasst dabei sowohl Preiserhöhungen bei insgesamt gestiegenen Kosten als auch Preissenkungen bei insgesamt gesunkenen Kosten, wobei der Umfang der Anpassung im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Veränderung zu stehen hat. Die Bekanntgabe der Preisanpassung erfolgt in den jeweiligen Produkten und auf der Webseite www.spobis.com.

10.2 Bei Nutzern mit einem Abonnementvertrag wird die Preiserhöhung erst mit der nächsten Verlängerung der Laufzeit wirksam. Der Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorausberechnung garantiert und kann nicht erhöht werden. Im Übrigen wird die Preiserhöhung mit der nächsten Ausgabe wirksam. 

10.3 Bei Preisanpassungen in Form von Preiserhöhungen von insgesamt mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten steht dem Nutzer mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht zu. Auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht wird der Nutzer gesondert hingewiesen. Die Kündigung muss SPOBIS innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Zwischenzeitlich erfolgte Leistungen werden nicht rückabgewickelt. 

11. Datenschutz 

11.1 SPOBIS erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer personenbezogene Daten des Nutzers im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Einzelheiten regeln die Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter https://www.spobis.com/datenschutzerklaerung

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Nutzer sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von SPOBIS.

12.3 SPOBIS ist berechtigt, aufgrund von Veränderungen der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder der Marktgegebenheiten diese Content-AGB mit einer Frist von 8 Wochen im Voraus zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist. Diese Ziffer 12.3 berechtigt SPOBIS nicht zu einer Änderung der Hauptleistungspflichten. Die Änderungen werden dem Nutzer in Schrift- oder Textform (nachfolgend „schriftlich“) bekannt gegeben. Die Änderungen und/oder Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich widersprochen hat. SPOBIS wird den Nutzer in der Mitteilung über das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Ein etwaiger Widerspruch des Nutzers ist an die Kontaktadresse von SPOBIS (siehe Ziffer 13) zu richten. Widerspricht der Nutzer der Ergänzung und/oder Änderung der Content-AGB, endet der Vertrag mit Ablauf der jeweils festen Laufzeit. Bis zur Beendigung des Vertrages gilt die aktuelle Fassung der Content-AGB fort.

12.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder per E-Mail. Individualabreden bleiben von dieser Ziffer 12.4 unberührt.

12.5 Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Nutzer wenden kann, wenn er den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen hat, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. SPOBIS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).

12.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Content-AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Lücke innerhalb dieser Content-AGB

13. Kontakt

Rückfragen zu von SPOBIS angebotenen digitalen und Print-Produkten können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an SPOBIS gerichtet werden:

SPOBIS GmbH
Theodorstraße 42-90 (Haus 11)
22761 Hamburg
E-Mail: info@spobis.com
Tel.: 040 4133 008 0
Fax: 040 4133 008 19

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Werbeanzeigen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Werbeanzeigen-AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis (im Folgenden: „Vertrag“) zwischen der SPOBIS GmbH, Theodorstraße 42-90 (Haus 11), 22761 Hamburg („SPOBIS“) und dem Kunden („Kunde“) betreffend die Erstellung und/oder die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeanzeigen und sonstigen Werbemittel in einem periodischen Druckerzeugnis, auf der Homepage von SPOBIS, in von SPOBIS bereitgestellten digitalen Inhalten oder in sonstigen Medien (z.B. Podcasts oder sonstige neuartige Werbeformen) („Werbemittel”). 

1.2 Von diesen Werbeanzeigen-AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihrer Einbeziehung in den Vertrag wird hiermit widersprochen. 

1.3 Aufträge für entsprechende Werbemittel nimmt SPOBIS ausschließlich von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft an, die gemäß § 14 BGB bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Unternehmer“). 

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung 

2.1 Der Kunde kann ein Angebot für einen Werbeauftrag schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax abgeben. Der Vertrag kommt mit der Zusendung einer Rechnung von SPOBIS an den Kunden zustande, spätestens jedoch mit der Durchführung des Auftrags.

2.2 Mit ihrer Einbeziehung werden die vorliegenden Werbeanzeigen-AGB integraler Bestandteil des Vertrages betreffend die Erstellung und/oder Veröffentlichung der Werbemittel durch SPOBIS in der gebuchten Art und Weise („Vertragsleistungen“). Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die bei Vertragsschluss jeweils aktuell gültige Preisliste wird ebenfalls wesentlicher Vertragsbestandteil. 

2.3 SPOBIS behält sich vor, Aufträge insgesamt oder Teile von Aufträgen wegen ihres Inhalts, der Herkunft, eines Verstoßes gegen Rechte Dritter oder der technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Regelungen verstößt oder die Ausführung des Auftrags aus anderen Gründen für SPOBIS unzumutbar ist, z.B. wenn die Realisierung der Werbemittel technisch nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist. 

2.4 Der Vertrag und die Darstellung der Werbemittel über das vereinbarte Medium von SPOBIS (z.B. Homepage, periodisches Druckerzeugnis) enden mit Ablauf der vereinbarten Abbildungszeit automatisch, ohne dass es einer Erklärung bedarf („Laufzeit“). 

2.5 Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

3. Preise, Zusatzleistungen und Kosten 

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den in der jeweils aktuellen Preisübersicht ausgewiesenen Preis für die gebuchte Leistung zu zahlen. 

3.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 

3.3 Die Zahlung des Preises ist mit Vertragsschluss sofort fällig. Der Kunde erhält eine entsprechende Rechnung. 

3.4 Vertraglich geschuldet und mit der Zahlung des Preises abgegolten sind ausschließlich die Vertragsleistungen. Zusätzliche Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung bei Gestaltung von Werbemitteln) sind nicht Gegenstand des Vertrages und ggf. nach Absprache gesondert vom Kunden zu vergüten. 

3.5 Sämtliche Kosten der Erstellung und Nutzung der Werbemittel bzw. der dabei verwendeten Vorlagen (z.B. Lizenzgebühren) trägt der Kunde. 

3.6 Der Anspruch von SPOBIS auf die Zahlung des Preises wird durch die (ganz oder teilweise) Nichtinanspruchnahme der Vertragsleistungen (z.B. durch verspätete Übermittlung der Werbemittel an SPOBIS, vgl. Ziffer 4.2 der Werbeanzeigen-AGB) durch den Kunden nicht berührt, es sei denn, die Nichtinanspruchnahme beruht auf einem Umstand, den SPOBIS zu vertreten hat. 

4. Durchführungsbestimmungen, Pflichten des Kunden 

4.1 Als Betreiberin der Homepage www.spobis.com bestimmt SPOBIS sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Homepage im billigen Ermessen, insbesondere auch die Positionierung/Kategorie der Werbemittel auf der Homepage, es sei denn zwischen den Parteien wird Abweichendes vereinbart. SPOBIS ist frei, die Gestaltung und/oder Funktionalitäten der Homepage jederzeit zu ändern. Sollte eine solche Anpassung wider Erwarten den Wert der Vertragsleistungen beeinträchtigen, wird die Vergütung adäquat reduziert, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine Kompensation durch Ersatzleistungen. Eine weitergehende Haftung seitens SPOBIS ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

4.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die Veröffentlichung der Werbemittel durch SPOBIS erst nach Erhalt sämtlicher erforderlicher Texte, Layouts und sonst erforderlicher Informationen binnen einer angemessenen Umsetzungsfrist erfolgen kann. Der Kunde stellt nach Vertragsschluss unaufgefordert sicher, dass SPOBIS die betreffenden Inhalte in dem von SPOBIS vorgegebenen digitalen Format erhält. SPOBIS haftet nicht für ungenutzte Vertragslaufzeit infolge verzögerter Bereitstellung durch den Kunden. 

4.3 Im Verhältnis zu SPOBIS trägt der Kunde die rechtliche und sonstige Verantwortung für die beauftragte Werbung. Der Kunde gewährleistet mit der Auftragserteilung, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels (z.B. Texte, Fotos, Tonträger, Logos, Videobänder usw.) und dessen Verbreitung über das gebuchte Medium erforderlichen Nutzungsrechte der an den von ihm gestellten Dateien und Werbetexten hat. Der Kunde stellt SPOBIS von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- oder anderer Schutzrechtsverletzungen entstehen können. Ferner stellt der Kunde SPOBIS von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. 

4.4 SPOBIS ist berechtigt, gegen Ziffer 4.3 Satz 1 dieser Werbeanzeigen-AGB verstoßende Werbemittel nicht zu veröffentlichen oder zu entfernen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt und der Kunde bleibt berechtigt, die verbleibende Vertragslaufzeit für Werbemittel zu nutzen, die der Ziffer 4.3 Satz 1 der Werbeanzeigen-AGB genügen. 

4.5 Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Werbemittel ist rechtzeitig vor Erscheinen mit SPOBIS abzustimmen. SPOBIS ist berechtigt, Werbemittel, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen. 

4.6 Der Kunde stellt sicher, dass aus seiner Sphäre keinerlei Störungen für den Betrieb der Homepage resultieren, insbesondere dass die übermittelten Informationen/Datei frei von jeglicher Schadsoftware (z.B. Viren etc.) sind. 

4.7 SPOBIS ist frei, den Vertragsleistungen ähnliche und/oder entsprechende Dienste Dritten zu gewähren, gleich welcher Branche diese Dritten angehören. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt. 

4.8 SPOBIS ist berechtigt, die Werbemittel zur Optimierung der Darstellung (z.B. mobilfunkoptimiert) und /oder der Suchergebnisse (z.B. Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie) im erforderlichen Umfang anzupassen. 

4.9 Werbemittel, deren Erstellung der Kunde durch SPOBIS hat vornehmen lassen, darf der Kunde ausschließlich für die Umsetzung der Vertragsleistungen in den vereinbarten Medien von SPOBIS verwenden. Sofern das gestaltete Werbemittel nicht schriftlich von SPOBIS zur Nutzung in fremden Internetpräsenzen oder in anderen Medien freigegeben ist, ist SPOBIS zur Forderung einer Vertragsstrafe von 250.- € für jeden Fall berechtigt. Die Vertragsstrafe wird nicht geschuldet, wenn der Kunde die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird aber auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. Für vorsätzliche Zuwiderhandlungen ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. 

5. Rechteeinräumung 

Der Kunde garantiert, dass er alle zur Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde räumt SPOBIS sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den Werbemitteln ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen, Einstellen in eine Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf sowie das Recht, die Werbemittel ganz oder teilweise unter Verwendung sämtlicher digitaler oder analoger Übertragungs- und Abruftechniken sowie aller fester und mobiler Empfangsvorrichtungen und –mittel online zur Verfügung zu stellen. 

6. Vertraulichkeit, Referenzwerbung, Datenschutz 

6.1 SPOBIS und der Kunde verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen bekannt werdenden vertraulichen Informationen („Vertrauliche Informationen“), insbesondere Vertragsinhalte, auch über das Vertragsende hinaus streng vertraulich zu behandeln. Informationen, die ohne den Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt, sind keine Vertraulichen Informationen. 

6.2 Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Zugang erhalten nur Mitarbeiter und Dritte, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen, vorausgesetzt, diese sind selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

6.3 SPOBIS darf den Kunden als Referenzkunden unter Verwendung des Unternehmensnamens und/oder –logos in angemessener Form benennen. 

6.4 Soweit SPOBIS personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://www.spobis.com/datenschutzerklaerung

7. Haftung für Mängel (Gewährleistung) 

7.1 SPOBIS bemüht sich, den Zugang zu den auf der Homepage veröffentlichten Werbemitteln möglichst konstant entsprechend dem Stand der Technik verfügbar zu halten. Der Kunde erkennt jedoch an, dass eine stetige Verfügbarkeit technisch nicht zu realisieren ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von SPOBIS stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Nichtnutzbarkeit führen. 

7.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, modifiziert nach den Bestimmungen dieser Ziffer 7. 

7.3 SPOBIS haftet nicht für unwesentliche Beeinträchtigungen in der Umsetzung der Vertragsleistungen, z.B. kurzfristige Nichterreichbarkeit bzw. Funktionsstörungen der Homepage oder der Werbemittel. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung wird SPOBIS die Beeinträchtigung unverzüglich beseitigen. 

7.4 Bei wesentlichen Beeinträchtigungen in der Umsetzung der Vertragsleistungen ist SPOBIS berechtigt, durch eine verlängerte Veröffentlichung der Werbemittel bzw. Veröffentlichung eines Ersatzwerbemittels (bei Veröffentlichung in periodischem Druckerzeugnis) in mangelfreier Form nachzuerfüllen, es sei denn, eine Nacherfüllung ist dem Kunden unzumutbar. Nimmt SPOBIS die erneute/verlängerte Veröffentlichung nicht innerhalb einer ihr hierfür gesetzten angemessenen Frist vor oder schlägt diese Form der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Alle diesbezüglichen Erklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Das Recht des Kunden zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. 

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung der Werbemittel unverzüglich nach Beginn der Veröffentlichung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die Vertragsleistungen als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. 

7.6 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie. 

 7.7 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von SPOBIS nicht nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 8 ausgeschlossen oder beschränkt ist. 

8. Haftung 

8.1 SPOBIS haftet unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

8.2 SPOBIS haftet in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. SPOBIS haftet in diesen Fällen nur auf den vertragstypischen, bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schaden. 

8.3 Soweit die Haftung von SPOBIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SPOBIS. 

8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. 

8.5 SPOBIS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik. 8.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die die Haftung nach dieser Ziffer beschränkt ist, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

9. Schlussbestimmungen 

9.1 SPOBIS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf verbundene Unternehmen der SPOBIS im Sinne der §§15 ff. AktG zu übertragen. Von der Übertragung ist der Kunde vorher schriftlich zu unterrichten. 

9.2 Die Rechte aus dem Vertrag sind für den Kunden nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Abtretung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SPOBIS. 

9.3 Der Kunde darf nur mit von SPOBIS unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu. 

9.4 Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SPOBIS an Dritte abtreten; auch die Nutzung der Vertragsleistungen für Inhalte Dritter bedarf der vorherigen Zustimmung von SPOBIS. 

9.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder per E-Mail. Individualabreden bleiben von dieser Ziffer 9.5 unberührt. 

9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Werbeanzeigen-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, haben diese Werbeanzeigen-AGB im übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, anstelle der unwirksamen oder fehlenden, diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt. 

9.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von SPOBIS. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Conference

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen SPOBIS Conference („SPOBIS Conference AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Zutrittsberechtigungen (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) von der SPOBIS GmbH („Veranstalter“) oder der vom Veranstalter autorisierten Dritten („autorisierte Ticketdienstleister“) begründet wird, für den Besuch der Veranstaltung „SPOBIS Conference“, die vom Veranstalter ausgerichtet wird („Veranstaltung“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im Veranstaltungsort. Zusätzlich gilt die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung sowie gegebenenfalls gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketdienstleisters (vgl. Ziffer 2.1). 

1.2 Von diesen SPOBIS Conference AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihrer Einbeziehung in den Vertrag wird hiermit widersprochen. 

2. Anmeldung, Anmeldebestätigung, Ticketversand 

2.1 Tickets für die Veranstaltung sind grundsätzlich nur beim Veranstalter oder bei autorisierten Ticketdienstleistern zu beziehen. Ob ein Ticketdienstleister vom Veranstalter autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 14 abgefragt werden. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Ticketdienstleistern zusätzlich zu diesen SPOBIS Conference AGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter diese SPOBIS Conference AGB Vorrang. 

2.2 Die Anmeldung zur Veranstaltung kann über die Homepage des Veranstalters unter www.spobis.com/tickets oder per E-Mail erfolgen. Die Angebote des Veranstalters stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ein rechtsverbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages (im Folgenden: „Vertrag“). 

2.3 Bevor der Kunde sein Angebot über das Online-Bestellformular an SPOBIS übermittelt, kann der Kunde mögliche Eingabefehler identifizieren, indem er die eingegebenen und ihm angezeigten Daten nochmals gründlich liest. Hierzu kann er auch die Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Er kann Eingabefehler korrigieren, indem er die hierfür zur Verfügung stehenden Tastatur- und Mausbefehle ausführt, bevor er das Angebot durch Klicken auf „Jetzt kaufen“ absendet. 

2.4 Mit Zugang einer Anmeldebestätigung des Veranstalters oder seines Ticketdienstleisters (gegenüber Verbrauchern) bzw. einer Rechnung (gegenüber Unternehmern) beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist aus der Anmeldebestätigung und den übersendeten SPOBIS Conference AGB, die auch im Internet unter www.spobis.com/agb jederzeit abrufbar sind, ersichtlich. 

2.5 Der Versand der Tickets erfolgt per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, die Anmeldebestätigung sowie die Tickets nach Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich (in der Regel binnen dreier Werktage) nach Eingang der Tickets beim Kunden per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 14 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets. Diese Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Veranstalters zurückzuführen ist. 

2.6 Die Vertragssprache ist Deutsch. 

3. Kommerzielle Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe 

3.1 Aus sicherheitstechnischen Gründen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen dürfen die Tickets nur zum privaten oder unternehmensinternen Gebrauch verwendet werden. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt. Untersagt ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters auch der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf (Abtretung) der Tickets bzw. der sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte. 

3.2 Sollte der Veranstalter feststellen, dass ohne seine Zustimmung Tickets zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten wurden (insbesondere über eBay oder an Ticketagenturen), kann der Veranstalter einen zukünftigen Verkauf von Tickets gegenüber dem betreffenden Kunden verweigern und ein Hausverbot aussprechen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Verbot nach Ziffer 3.1 wird die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe von bis zu jeweils EUR 2.500,00 pro Ticket fällig, deren Höhe durch den Veranstalter in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe wird nicht geschuldet wenn der Kunde die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird aber auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. Für vorsätzliche Zuwiderhandlungen ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. 

4. Zutritt und Veranstaltungsteilnahme, Recht am eigenen Bild 

4.1 Der Aufenthalt am und im Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. 

4.2 Der Besucher muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Wird dem Besucher Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Namens-Badge), das er während des Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden. 

4.3 Im Rahmen der Veranstaltung fertigt der Veranstalter bzw. beauftragte oder akkreditierte Personen sowie Dienstleister zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien zu Informations- und Werbezwecken des Veranstalters sowie der Sponsoren und Partner der Veranstaltung mit Bezug zu der Veranstaltung ein. Eine Verbreitung und Veröffentlichung zu veranstaltungsfernen Zwecken findet nicht statt. 

4.4 Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und der Verwaltung des Veranstaltungsortes Folge zu leisten. 

4.5 Die Durchführung werblicher Maßnahmen (z.B. Promotions, Verteilen von Samples oder Flyern) oder sonstigen Maßnahmen, die über eine bloße Veranstaltungsteilnahme hinausgehen (d.h. insbesondere außerhalb eines gemieteten Standes), ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters gestattet und ansonsten sowohl auf als auch vor dem Messegelände verboten. Der Veranstalter ist bei Verstößen gegen dieses Verbot berechtigt, den Ticketinhaber entschädigungslos von der Veranstaltung auszuschließen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Verbot nach Ziffer 4.5 Satz 1 wird die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe von bis zu jeweils EUR 2.500 fällig, deren Höhe durch den Veranstalter in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe wird nicht geschuldet, wenn der Ticketinhaber die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird aber auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. Für vorsätzliche Zuwiderhandlungen ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. 

4.6 Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder der Veranstaltung aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Veranstalters Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. 

4.7 Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Haustieren ist strikt untersagt. Offensichtlich alkoholisierte oder unter sonstigem Drogeneinfluss stehende Teilnehmer verwirken ihr Recht, den Veranstaltungsort zu betreten. 

4.8 Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese SPOBIS Conference AGB und/oder die Hausordnung den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 

4.9 Der Veranstalter kann den Zutritt verweigern, wenn die Tickets (Preis, Barcode, Seriennummern oder Käuferidentifikationen) manipuliert oder beschädigt sind, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist. 

5. Besondere Zutrittsvoraussetzungen während einer pandemischen Lage 

5.1 Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit der Veranstaltungsteilnehmer besondere Zutrittsbeschränkungen zu der Veranstaltung zu bestimmen. Diese werden spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben. 

5.2 Für den Fall, dass bezogen auf die Veranstaltung gesetzliche und/oder behördliche Maßnahmen oder Vorgaben zur Eindämmung einer Pandemie oder Epidemie gelten, behält sich der Veranstalter vor, Zutrittsbeschränkungen zu der Veranstaltung vorzusehen. Solche Zutrittsbeschränkungen können z. B. die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises, die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder das Tragen von Gesichtsmasken sein. Diese werden soweit möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. 

5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Veranstalter den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht. 

5.4 Ist der Veranstalter aufgrund gesetzlicher und/oder behördlicher Bestimmungen gezwungen, die ursprünglich für die Veranstaltung zugelassene Teilnehmerzahl zu reduzieren, ist der Veranstalter berechtigt, Tickets gegen Erstattung des Ticketpreises zu stornieren. Der Veranstalter wird die zu stornierenden Tickets in einem diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Veranstalters vor. 

6. Leistungen und Kongressgebühr / Masterclass 

6.1 Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters zu den jeweiligen Ticket-Kategorien. Die verschiedenen Ticket-Kategorien haben einen unterschiedlichen Leistungsumfang. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten. Außerdem behält sich der Veranstalter vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt. 

6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, versteht sich die Kongressgebühr jeweils pro Teilnehmer, Ticket und Veranstaltung inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders vereinbart, sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht in der Kongressgebühr enthalten. 

6.3 Berechtigt ein Ticket der Ticket-Kategorie des Kunden zum Zutritt zu sog. „Masterclasses“, so ist der Zutritt nur nach Verfügbarkeit möglich. Der Veranstalter behält den Ausrichtern der „Masterclasses“ das Recht vor, die Teilnehmer der von ihnen jeweils ausgerichteten Masterclasses per Einladung auszuwählen und vom freien Zutritt auszuschließen. Ein Anspruch auf Zutritt zu den Masterclasses besteht ausdrücklich nicht. 

6.4 Die Kongressgebühr ist innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig. Sollte die Kongressgebühr nicht vollständig innerhalb der vorgenannten Frist auf dem Konto des Veranstalters eingehen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Veranstalter berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets entschädigungslos zu sperren und vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall vorbehalten. Zudem ist der Veranstalter berechtigt, eine Mahngebühr von 2,50 Euro pro Mahnung zu erheben. 

6.5 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

7. Verlegung, Veranstaltungsausfall 

7.1 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Fall einer bei Erwerb des/der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder sonst aufgrund eines Umstandes, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. wegen einer Pandemie, wegen Störungen am Veranstaltungsort, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn ihm die Wahrnehmung des neuen Termins nachweislich nicht zumutbar ist. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend) oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse in Ziffer 14 zu erklären. Der betroffene Kunde erhält den entrichteten Ticketpreis erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter hat den Veranstaltungsabbruch zu vertreten. 

7.2 Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder sonst aufgrund eines Umstands, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. wegen einer Pandemie, wegen Störungen am Veranstaltungsort, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) ersatzlos nicht durchgeführt, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Kunden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich zu erstatten. Darüber hinaus stehen dem Kunden keinerlei Rechte zu. Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. 

7.3 Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. 

7.4 Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. 

8. Stornierung 

8.1 Der Kunde ist bis zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechtigt, die Teilnahme vollständig oder im Hinblick auf einzelne Tickets durch eine Erklärung in Textform zu stornieren. 

8.2 Bei Stornierung innerhalb der Frist gemäß Ziffer 8.1 wird eine Stornogebühr von 50% der auf die stornierten Tickets entfallenden Kongressgebühr erhoben. 

8.3 Der Kunde ist bis zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall verbleibt die Kongressgebühr beim Veranstalter. 

8.4 Nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 8.1 ist die Kongressgebühr im Falle einer Stornierung in voller Höhe zu zahlen. 

9. Urheberrechte 

 Die Kongressunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters insbesondere nicht gestattet, die Kongressunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. 

10. Haftung 

10.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

10.2 Der Veranstalter haftet in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nur auf den vertragstypischen, bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schaden. 

10.3 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

10.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes. 

11. Datenschutz 

11.1 Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zur Abwicklung des Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen inklusive der Rechte des Kunden sind abzurufen unter: https://www.spobis.com/datenschutzerklaerung. 

11.2 Mit der jederzeit für die Zukunft widerruflichen Einwilligung des Kunden informiert der Veranstalter ihn auch per E-Mail werblich (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Veranstalter informiert den Kunden per E-Mail über seine Angebote, die denen vom Kunden bestellten ähnlich sind, um ihm passende Angebote anzuzeigen (§ 7 Abs. 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dem kann der Kunde jederzeit zu Basistarifen widersprechen. Sofern der Kunde im Zuge der Anmeldung jeweils ausdrücklich zugestimmt hat, ist der Veranstalter außerdem berechtigt, die vom Kunden übermittelten Daten zum Zwecke eines optimalen Networking der Teilnehmer in dem nur für Teilnehmer zugänglichen Internet-Networking-Tool zu veröffentlichen und sie zur Durchführung dieses Angebots, dem offiziellen Partnerunternehmen für Networking zur Verfügung zu stellen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Wenn der Kunde der Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen möchte, genügt eine kurze Nachricht an eine der Kontaktmöglichkeiten in Ziffer 14. 

12. Widerrufsrecht für Verbraucher, Erlöschen des Widerrufsrechts 

12.1 Hat der Kunde den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten hierzu sind der gesondert übersandten und unter www.spobis.com/widerrufsbelehrungen abrufbaren Widerrufsbelehrung zu entnehmen. 

12.2 Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Veranstalter die Dienstleistung vollständig erbracht hat, d.h. mit Ende der Öffnungszeiten am letzten Veranstaltungstag, und wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter verliert. 

13. Sonstiges 

13.1 Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

13.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz des Veranstalters in Hamburg. 

13.3 Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, wenn er den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen hat, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG). 

13.4 Sollten einzelne Klauseln dieser SPOBIS Conference AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser SPOBIS Conference AGB. 

14. Kontakt 

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Veranstalter gerichtet werden: 

SPOBIS GmbH 
Theodorstraße 42-90 (Haus 11) 
22761 Hamburg 
E-Mail: info@spobis.com 
Tel.: 040 4133 008 0 
Fax: 040 4133 008 19

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Club

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Club-AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb einer Mitgliedschaft im „SPOBIS Club“ zwischen dem Kunden („Kunde“) und der SPOBIS GmbH, Theodorstraße 42-90 (Haus 11), 22761 Hamburg (im Folgenden: „SPOBIS“) begründet wird (im Folgenden: „Vertrag“ oder „Mitgliedschaft“). 

1.2 Von diesen Club-AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihrer Einbeziehung in den Vertrag wird hiermit widersprochen. 

1.3 SPOBIS nimmt Angebote bezüglich Vertragsschlüssen zum Erwerb einer Mitgliedschaft im SPOBIS Club ausschließlich von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft an, die gemäß § 14 BGB bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Unternehmer“). 

2. Vertragsschluss 

2.1 Die Präsentation des Produktes „SPOBIS Club“ auf der Internetseite www.spobis.com/club sowie die Vermarktungsunterlagen von SPOBIS stellen kein verbindliches Angebot dar. Vielmehr wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, seinerseits über das Online-Bestellformular unter https://sportbusiness-club.sponsors.de/mitglied-werden/ an SPOBIS ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Mitgliedschaft im SPOBIS Club abzugeben. Der Kunde kann sich auch telefonisch oder per E-Mail bezüglich einer Mitgliedschaft bei SPOBIS erkundigen. Telefonisch oder per E-Mail abgegebene Erklärungen von SPOBIS sind jedoch nicht verbindlich. 

2.2 Bevor der Kunde sein Angebot über das Online-Bestellformular an SPOBIS übermittelt, kann der Kunde mögliche Eingabefehler identifizieren, indem er die eingegebenen und ihm angezeigten Daten nochmals gründlich liest. Hierzu kann er auch die Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Er kann Eingabefehler korrigieren, indem er die hierfür zur Verfügung stehenden Tastatur- und Mausbefehle ausführt, bevor er das Angebot durch Klicken auf „Zahlungspflichtig Mitglied werden“ absendet. 

2.3 SPOBIS bestätigt den Eingang des Angebotes durch Zusendung einer automatisierten Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Ein Vertragsschluss kommt erst durch die gesonderte Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung stellt die Annahme des Vertrages durch SPOBIS dar. 

2.4 Der Vertragstext wird bei Angebotsabgabe über das Online-Bestellformular von SPOBIS nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Kunde kann seine Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung der ihm per E-Mail zugesandten Auftragsbestätigung sowie den ebenfalls übersandten AGB entnehmen. 

2.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. 

3. Leistungen von SPOBIS 

Der Kunde erhält während seiner Mitgliedschaft im SPOBIS Club die nachfolgend definierten Leistungen: 

3.1 Networking-Veranstaltungen 

3.1.1 SPOBIS veranstaltet während des Kalenderjahres verschiedene Events in Form von Networking-Veranstaltungen („Networking-Veranstaltungen“). Der Kunde erhält die Möglichkeit, an jeder Networking-Veranstaltung, die während eines Vertragsjahres stattfindet, mit einer natürlichen Person teilzunehmen. Dieses Recht auf die Teilnahme an einer Networking-Veranstaltung gilt nur für natürliche Personen, die im Unternehmen des Kunden als Mitarbeiter beschäftigt sind und ist nicht auf sonstige Dritte übertragbar. 

3.1.2 Eine Networking-Veranstaltung ist eine von SPOBIS organisierte und durchgeführte Veranstaltung während des Vertragsjahres, zu welcher SPOBIS jeweils die Mitglieder des SPOBIS Clubs sowie in Einzelfällen ausgewählte Personen aus der Welt des Sportbusiness einlädt. Zeitpunkt, Art, Dauer und Ort der Veranstaltung werden durch SPOBIS festgelegt. SPOBIS schuldet ausschließlich den Zutritt zu der Networking-Veranstaltung, nicht aber etwaige Spesen, Reise- bzw. Übernachtungskosten. In Einzelfällen sind Selbstkostenanteile zu entrichten, auf die in der Veranstaltungsbeschreibung hingewiesen wird. Dies hängt von Art, Dauer und Ort der Veranstaltung ab. Der Kunde hat sich über den jeweils von SPOBIS vorgesehenen Kommunikationsweg zu der Veranstaltung anzumelden. Es ist SPOBIS vorbehalten, in begründeten Einzelfällen die Teilnehmerzahl zu begrenzen, wenn dies – zum Beispiel aus Kapazitätsgründen – erforderlich sein sollte. Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt in diesem Fall nach dem Prioritätsprinzip in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist personengebunden und kann nur im Einzelfall in Absprache mit SPOBIS übertragen werden. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung hat der Kunde insofern nicht. 

3.2 Digitale Masterclasses SPOBIS veranstaltet während des Kalenderjahres verschiedene digitale Masterclasses („Masterclass“). Der Kunde erhält die Möglichkeit, an jeder Masterclass, die während eines Vertragsjahres stattfindet, mit einer natürlichen Person teilzunehmen. Dieses Recht auf die Teilnahme an einer Masterclass gilt nur für natürliche Personen, die im Unternehmen des Kunden als Mitarbeiter beschäftigt sind und ist nicht auf sonstige Dritte übertragbar. 

3.3 Vorzugspreise 

3.3.1 Der Kunde erhält während seiner Mitgliedschaft im SPOBIS Club auf diverse SPOBIS-Produkte und -Leistungen Rabatte. Auf welche Produkte und in welcher Höhe Rabattmöglichkeiten eingeräumt werden, ist den jeweils aktuellen Preislisten und Rabattstaffeln von SPOBIS zu entnehmen, die unter www.sportbusiness-club.sponsors.de/exklusive-preisvorteile einzusehen sind. 

3.3.2 Das Recht, Produkte und Leistungen von SPOBIS zu Vorzugspreisen zu beziehen, ist ausschließlich SPOBIS-Club-Mitgliedern vorbehalten und kann von dem Kunden nicht auf Dritte übertragen werden. Dem Kunden ist es deswegen ausdrücklich untersagt, SPOBIS Club bezogene Produkte auf Dritte zu übertragen, weiter zu vertreiben und/oder diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen. 

3.3.3 Der Vorzugspreis wird dem Kunden jeweils nur für den Zeitraum eingeräumt, in welchem er Mitglied im SPOBIS Club ist. Dies gilt auch für den Fall, dass das Produkt, für welches der Kunde einen Rabatt in Anspruch nimmt, eine (Mindest-)Vertragslaufzeit hat, welche die Laufzeit der Mitgliedschaft im SPOBIS Club übersteigt. In diesem Fall zahlt der Kunde nach dem Ende seiner Mitgliedschaft im SPOBIS Club für die Restlaufzeit des gebuchten Produkts den regulären Listenpreis von SPOBIS. 

3.3.4 Bezüglich der zu Vorzugspreisen erworbenen Produkte und/oder Leistungen können zusätzlich gesonderte, auf das jeweilige Produkt bezogene, Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Bei Widersprüchen zwischen diesen Club-AGB und den produktbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die produktbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. 

3.4 Proaktive Kontaktanbahnung SPOBIS bemüht sich, die Networking-Möglichkeiten für die Mitglieder des SPOBIS Clubs in angemessener Art und Weise zu unterstützen und zu fördern. Dabei schuldet SPOBIS weder die Herstellung einer bestimmten Anzahl an Kontakten noch die Umsetzung von konkreten Kontaktwünschen des Kunden. 

3.5 Durch die Mitgliedschaft erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des SPOBIS Clubs. SPOBIS behält sich vor, die Mitgliedschaft für den SPOBIS Club jederzeit nach eigenem Ermessen insgesamt einzustellen. Die vom Kunden geschuldete Gegenleistung wird in diesem Fall auf der Basis pro rata temporis angepasst. Zuviel erbrachte Gegenleistungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet. Eine weitergehende Haftung seitens SPOBIS ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

4. Gegenleistung des Kunden 

4.1 Der Kunde erbringt für die Leistungen von SPOBIS die Vergütung gemäß der gültigen Preisliste, die sich in der Vermarktungsunterlage befindet, sowie auf der Website www.spobis.com/club veröffentlicht ist („Mitgliedsbeitrag“). 

4.2 Sollte der Kunde den Vertrag zu gesonderten, rabattierten Konditionen (zum Beispiel im Rahmen eines SPOBIS-Sonderangebots) abschließen, so gilt der rabattierte Preis jeweils nur für den dafür vereinbarten Zeitraum, in der Regel für die Mindestlaufzeit von einem Vertragsjahr. Verlängert sich der Vertrag im Anschluss an die Mindestlaufzeit, so gelten sodann die normalen Preise gem. Ziffer 4.1. Dies gilt auch für initial zugebuchte SPOBIS-Produkte, auf die der Kunde einen gesonderten Rabatt erhalten hat. 

4.3 Der Kunde erhält am Anfang eines jeden Vertragsjahres eine Rechnung über den jeweils für das Vertragsjahr fälligen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag für das gesamte Vertragsjahr ist mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. 

5. Vertragslaufzeit und Kündigung 

5.1 Die Mitgliedschaft im SPOBIS Club hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr ab Vertragsschluss („Mindestlaufzeit“), es sei denn, dass individualvertraglich etwas Abweichendes geregelt wird („Vertragsjahr“). 

5.2 Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Mitgliedschaft nicht bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der festen Laufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung einer der Parteien mit Wirkung zum Ende des jeweils laufenden Vertragsjahres gekündigt wird. 

5.3 Das Recht beider Parteien, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 

6. Durchführungsbestimmungen 

6.1 Sämtliche vertragsgegenständliche Rechte sind in dem jeweiligen Vertragsjahr abzurufen und nicht auf folgende Vertragsjahre übertragbar. Mit Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres entfallen nicht abgerufene bzw. nicht genutzte Rechte ersatzlos. 

6.2 Der Umstand, dass der Kunde Rechte nicht nutzt bzw. abruft, berührt die Pflicht des Kunden zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages nicht, es sei denn, die Nichtnutzung bzw. der Nichtabruf beruht auf Gründen, die SPOBIS zu vertreten hat. Eine Aufforderung zur Rechtenutzung bzw. zu deren Abruf durch SPOBIS erfolgt nicht. 

6.3 Die Nutzung der in der Mitgliedschaft enthaltenen Rechte darf ausschließlich durch den vertragsschließenden Kunden erfolgen. Die Nutzung für Dritte (z.B. deren Darstellung) sowie die Sublizenzierung einzelner oder sämtlicher Rechte aus der Mitgliedschaft bedarf der vorherigen Zustimmung durch SPOBIS.

6.4 Der Kunde räumt SPOBIS das einfache, auf die Dauer seiner Mitgliedschaft im SPOBIS Club beschränkte Recht ein, das Firmenlogo und den Firmennamen des Kunden zu Referenzzwecken in der werblichen Kommunikation (online und offline) zu nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

7. Haftung von SPOBIS

7.1 SPOBIS haftet unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 SPOBIS haftet in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. SPOBIS haftet in diesen Fällen nur auf den vertragstypischen, bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schaden.

7.3 Soweit die Haftung von SPOBIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SPOBIS.

7.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

8. Preisanpassungen

8.1 SPOBIS ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag jederzeit – allerdings maximal ein Mal pro Vertragsjahr – an sich nach Vertragsschluss eingetretene Auswirkungen auf die Gesamtkalkulation und -kosten von SPOBIS für die Bereitstellung der geschuldeten Leistungen anzupassen. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Leistungen beeinflussen, sind Kosten der Anmietung von Veranstaltungsräumen, Kosten für die technische Bereitstellung, Kundendienst und andere Kosten des Ein- und Verkaufs (z.B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z.B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Die Anpassung umfasst dabei sowohl Preiserhöhungen bei insgesamt gestiegenen Kosten als auch Preissenkungen bei insgesamt gesunkenen Kosten, wobei der Umfang der Anpassung im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Veränderung zu stehen hat. Die Bekanntgabe der Preisanpassung erfolgt in den jeweiligen Produkten und auf der Webseite www.spobis.com.

8.2 Die Preiserhöhung wird erst mit der nächsten Verlängerung der Laufzeit wirksam. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist für den Zeitraum der Vorausberechnung garantiert und kann nicht erhöht werden.

8.3 Bei Preisanpassungen in Form von Preiserhöhungen von insgesamt mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten steht dem Nutzer mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der letzten Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht zu. Auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht wird der Nutzer gesondert hingewiesen. Die Kündigung muss SPOBIS innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Zwischenzeitlich erfolgte Leistungen werden nicht rückabgewickelt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 SPOBIS erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten regeln die Datenschutzbestimmungen.

9.2 SPOBIS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis des SPOBIS Clubs auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen. Von der Übertragung ist der Kunde vorher schriftlich zu unterrichten.

9.3 SPOBIS ist berechtigt, aufgrund von Veränderungen der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder der Marktgegebenheiten diese Club-AGB mit einer Frist von 8 Wochen im Voraus zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Diese Ziffer 9.3 berechtigt SPOBIS nicht zu einer Änderung der Hauptleistungspflichten. Die Änderungen werden dem Kunden in Schrift- oder Textform (nachfolgend „schriftlich“) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich widersprochen hat. SPOBIS wird den Kunden in der Mitteilung über das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse von SPOBIS (siehe Ziffer 10) zu richten. Widerspricht der Kunde der Ergänzung und/oder Änderung der Club-AGB, endet der Vertrag mit Ablauf der jeweils festen Laufzeit. Bis zur Beendigung des Vertrages gilt die aktuelle Fassung der Club-AGB fort.

9.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.5 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von SPOBIS in Hamburg.

9.6 Abweichungen von diesen Club-AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Der Vorrang von Individualabreden bleibt jedoch unberührt.

9.7 Sollten einzelne Klauseln dieser Club-AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser Ticketbedingungen. 

10. Kontakt

Anfragen zum SPOBIS Club, der bestehenden Mitgliedschaft oder sonstige Fragen im Zusammenhang mit SPOBIS-Produkten können über folgende Kontaktmöglichkeiten an SPOBIS gerichtet werden: 

SPOBIS GmbH
Theodorstraße 42-90 (Haus 11)
22761 Hamburg 
E-Mail: info@spobis.com 

Tel.: 040 4133 008 0 
Fax: 040 4133 008 19 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Networking-Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Networking-Veranstaltungen („Veranstaltungs-AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch die Anmeldung des Kunden („Kunde“) zu einer von der SPOBIS GmbH („Veranstalter“) ausgerichteten Veranstaltung („Veranstaltung“) begründet wird, sowie für den Zutritt und Aufenthalt im Veranstaltungsort. Zusätzlich gilt die am Veranstaltungsort ggf. ausgehängte Hausordnung. Diese Networking-AGB gelten nicht für den Besuch der Veranstaltung „SPOBIS Conference“. Für diese Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die SPOBIS Conference AGB.

1.2 Von diesen Veranstaltungs-AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihrer Einbeziehung in den Vertrag wird hiermit widersprochen.

1.3 SPOBIS nimmt Anmeldungen zu Veranstaltungen ausschließlich von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft an, die gemäß § 14 BGB bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Unternehmer“).

2. Anmeldung, Vertragsschluss

2.1 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann über das von SPOBIS zur Verfügung gestellte Online-Anmeldeformular, per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Angebote des Veranstalters stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ein rechtsverbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages (im Folgenden: „Vertrag“).

2.2 Bevor der Kunde sein Angebot über das Online-Anmeldeformular an den Veranstalter übermittelt, kann der Kunde mögliche Eingabefehler identifizieren, indem er die eingegebenen und ihm angezeigten Daten nochmals gründlich liest. Hierzu kann er auch die Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Er kann Eingabefehler korrigieren, indem er die hierfür zur Verfügung stehenden Tastatur- und Mausbefehle ausführt, bevor er das Angebot durch Klicken auf „Teilnahmewunsch hinterlegen“ absendet.

2.3 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen Vertragsschluss.

2.4 Mit Zugang einer Anmeldebestätigung des Veranstalters beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist aus der Anmeldebestätigung und den übersendeten Veranstaltungs-AGB, die auch im Internet unter www.spobis.com/agb jederzeit abrufbar sind, ersichtlich.

2.5 Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Zutritt und Veranstaltungsteilnahme, Recht am eigenen Bild

3.1 Der Aufenthalt am und im Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr

3.2 Im Rahmen der Veranstaltung fertigt der Veranstalter bzw. beauftragte oder akkreditierte Personen sowie Dienstleister zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien zu Informations- und Werbezwecken des Veranstalters sowie der Sponsoren und Partner der Veranstaltung mit Bezug zu der Veranstaltung ein. Eine Verbreitung und Veröffentlichung zu veranstaltungsfernen Zwecken findet nicht statt.

3.3 Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Teilnehmer insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und der Verwaltung des Veranstaltungsortes Folge zu leisten.

3.4 Die Durchführung werblicher Maßnahmen (z.B. Promotions, Verteilen von Samples oder Flyern) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters gestattet und ansonsten am Veranstaltungsort verboten. Der Veranstalter ist bei Verstößen gegen dieses Verbot berechtigt, den Teilnehmer entschädigungslos von der Veranstaltung auszuschließen. Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Verbot nach Ziffer 3.4 Satz 1 wird die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe von bis zu jeweils EUR 2.500 fällig, deren Höhe durch den Veranstalter in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe wird nicht geschuldet, wenn der Teilnehmer die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird aber auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet. Für vorsätzliche Zuwiderhandlungen ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen.

3.5 Ohne Einwilligung des Veranstalters ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder der Veranstaltung aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten bzw. unternehmensinternen, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Veranstalters Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen.

3.6 Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Veranstaltungs-AGB und/oder die Hausordnung den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

4. Besondere Zutrittsvoraussetzungen während einer pandemischen Lage

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorliegen einer pandemischen Lage im Interesse der Gesundheit der Veranstaltungsteilnehmer besondere Zutrittsbeschränkungen zu der Veranstaltung zu bestimmen. Diese werden spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben.

4.2 Für den Fall, dass bezogen auf die Veranstaltung gesetzliche und/oder behördliche Maßnahmen oder Vorgaben zur Eindämmung einer Pandemie oder Epidemie gelten, behält sich der Veranstalter vor, Zutrittsbeschränkungen zu der Veranstaltung vorzusehen. Solche Zutrittsbeschränkungen können z. B. die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises, die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder das Tragen von Gesichtsmasken sein. Diese werden soweit möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Teilnehmer die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der Veranstalter den Zutritt zum Veranstaltungsort verweigern bzw. den Teilnehmer aus dem Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmeentgelts besteht in diesem Fall nicht.

4.4 Ist der Veranstalter aufgrund gesetzlicher und/oder behördlicher Bestimmungen gezwungen, die ursprünglich für die Veranstaltung zugelassene Teilnehmerzahl zu reduzieren, ist der Veranstalter berechtigt, Anmeldungen gegen Erstattung des Ticketpreises zu stornieren. Der Veranstalter wird die zu stornierenden Anmeldungen in einem diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Veranstalters vor.

5. Leistungen und Teilnahmeentgelt

5.1 Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten. Außerdem behält sich der Veranstalter vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt.

5.2 Wird ein Teilnahmeentgelt erhoben, ergibt sich dieses aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters. Sofern nichts anderes vereinbart ist, versteht sich das Teilnahmeentgelt jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders vereinbart, sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie vergleichbare Kosten nicht im Teilnahmeentgelt enthalten.

5.3 Das Teilnahmeentgelt ist innerhalb von acht (8) Werktagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig. Sollte das Teilnahmeentgelt nicht vollständig innerhalb der vorgenannten Frist auf dem Konto des Veranstalters eingehen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung ersatzlos zu streichen und vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall vorbehalten. Zudem ist der Veranstalter berechtigt, eine Mahngebühr von 2,50 Euro pro Mahnung zu erheben.

5.4 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Stornierung

6.1 Der Kunde ist bis fünf (5) Werktage vor Veranstaltungsbeginn berechtigt, die Teilnahme vollständig oder im Hinblick auf einzelne Anmeldungen durch eine Erklärung in Textform kostenfrei zu stornieren. Ein etwaig entrichtetes Teilnahmeentgelt wird vollständig erstattet.

6.2 Der Kunde ist innerhalb der Frist gemäß Ziffer 6.1 dieser Veranstaltungs-AGB berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall verbleibt ein etwaig entrichtetes Teilnahmeentgelt beim Veranstalter.

6.3 Nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 6.1 dieser Veranstaltungs-AGB ist das etwaig geschuldete Teilnahmeentgelt im Falle einer Stornierung in voller Höhe zu zahlen.

7. Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters insbesondere nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Der Veranstalter haftet in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nur auf den vertragstypischen, bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schaden.

8.3 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

9. Datenschutz, Sonstiges 

9.1 Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen inklusive der Rechte des Kunden sind abzurufen unter: https://www.spobis.com/datenschutzerklaerung.

9.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung ist am Sitz des Veranstalters in Hamburg.

9.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Veranstaltungs-AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser Veranstaltungs-AGB. 

10. Kontakt

Rückfragen zu Networking-Veranstaltungen können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Veranstalter gerichtet werden:

SPOBIS GmbH
Theodorstraße 42-90 (Haus 11)
22761 Hamburg
E-Mail: info@spobis.com

Tel.: 040 4133 008 0
Fax: 040 4133 008 19 

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen – SPOBIS Jobs

 Stand: Januar 2023 

1. Geltungsbereich 
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für das Rechtsverhältnis (im Folgenden: „Vertrag“) zwischen der SPOBIS GmbH, Theodorstraße 42-90 (Haus 11), 22761 Hamburg („SPOBIS“) und Kunden („Kunde“) betreffend die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und sonstigen werblichen Inhalten („Kundeninhalte“) durch SPOBIS online über das SPOBIS Jobportal „SPOBIS Jobs“ („Portal“). 

1.2 Von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihrer Einbeziehung in den Vertrag wird hiermit widersprochen. 

1.3 Aufträge für entsprechende Anzeigen nimmt SPOBIS ausschließlich von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft an, die gemäß § 14 BGB bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Unternehmer“).  

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
 
2.1 Der Kunde kann einen Auftrag über das Online-Formular im Portal erteilen. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch SPOBIS zustande. Die Annahme erfolgt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden, spätestens jedoch mit der Durchführung des Auftrags. 

2.2 Mit ihrer Einbeziehung (per „Opt in“) werden die vorliegenden AGB integraler Bestandteil des Vertrages betreffend die Veröffentlichung der Kundeninhalte durch SPOBIS mittels des Portals in der gebuchten Art und Weise („Vertragsleistungen“). Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 

2.3 Bevor der Kunde sein Angebot über das Online-Bestellformular an SPOBIS übermittelt, kann der Kunde mögliche Eingabefehler identifizieren, indem er die eingegebenen und ihm angezeigten Daten nochmals gründlich liest. Hierzu kann er auch die Vergrößerungsfunktion des Browsers verwenden. Er kann Eingabefehler korrigieren, indem er die hierfür zur Verfügung stehenden Tastatur- und Mausbefehle ausführt, bevor er das Angebot durch Klicken auf „Zahlungspflichtig bestellen“ absendet. 

2.4 SPOBIS behält sich vor, Aufträge insgesamt oder Teile von Aufträgen wegen ihres Inhalts, der Herkunft, eines Verstoßes gegen Rechte Dritter oder der technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Regelungen verstößt oder die Ausführung des Auftrags aus anderen Gründen für SPOBIS unzumutbar ist, z. B. wenn die Realisierung der Kundeninhalte technisch nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist. 

2.5 Der Vertrag und die Darstellung der Kundeninhalte auf dem Portal enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Erklärung bedarf („Laufzeit“).
 
2.6 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung zu beenden oder die Kundeninhalte vorzeitig zu entfernen; dies hat keinen Einfluss auf eine etwaige Vergütungspflicht. 

2.7 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

2.8 Die Vertragssprache ist Deutsch. 

3. Vergütung, Zusatzleistungen und Kosten
 
3.1 Soweit die Vertragsleistungen nicht ausdrücklich durch Angabe eines Preises als kostenpflichtig gekennzeichnet sind, erfolgt die Leistungserbringung unentgeltlich. 

3.2 Soweit gemäß Vertrag für die Vertragsleistungen eine Gegenleistung vereinbart wird („Vergütung“), ist diese mit Vertragsschluss zur Zahlung an SPOBIS fällig. Der Kunde erhält eine entsprechende Rechnung. 

3.3 Vertraglich geschuldet und mit der Vergütung abgegolten sind ausschließlich die Vertragsleistungen. Zusätzliche Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung bei Gestaltung von Kundeninhalten) sind nicht Gegenstand des Vertrages und ggf. nach Absprache gesondert vom Kunden zu vergüten. 

3.4 Sämtliche Kosten der Erstellung und Nutzung der Kundeninhalte bzw. der dabei verwendeten Vorlagen (z.B. Lizenzgebühren) trägt der Kunde. 

3.5 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 

3.6 Der Anspruch von SPOBIS auf die Vergütung wird durch die (ganz oder teilweise) Nichtinanspruchnahme der Vertragsleistungen (z.B. durch verspätete Übermittlung der Kundeninhalte an SPOBIS, vgl. Ziffer 4.2 der AGB) durch den Kunden nicht berührt, es sei denn, die Nichtinanspruchnahme beruht auf einem Umstand, den SPOBIS zu vertreten hat.  


4. Durchführungsbestimmungen, Pflichten des Kunden
 
4.1 Als Betreiberin des Portals bestimmt SPOBIS sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Portal im billigen Ermessen, insbesondere auch die Positionierung/Kategorie der Kundeninhalte auf dem Portal. SPOBIS ist frei, die Gestaltung und/oder Funktionalitäten des Portals jederzeit zu ändern. Sollte eine solche Anpassung wider Erwarten den Wert der Vertragsleistungen beeinträchtigen, wird die Vergütung adäquat reduziert, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine Kompensation durch Ersatzleistungen. Eine weitergehende Haftung seitens SPOBIS ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

4.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die Veröffentlichung der Kundeninhalte durch SPOBIS erst nach Erhalt sämtlicher erforderlicher Texte, Layouts und sonst erforderlicher Informationen binnen einer angemessenen Umsetzungsfrist erfolgen kann. Der Kunde stellt nach Vertragsschluss unaufgefordert sicher, dass SPOBIS die betreffenden Inhalte in dem von SPOBIS vorgegebenen digitalen Format erhält. SPOBIS haftet nicht für ungenutzte Vertragslaufzeit infolge verzögerter Bereitstellung durch den Kunden. 

4.3 Der Kunde ist für seine Kundeninhalte allein verantwortlich und stellt sicher, dass die Kundeninhalte den folgenden Anforderungen genügen:  


4.3.1 Kundeninhalte dürfen nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, Rechte Dritter, die guten Sitten oder die AGB verstoßen.
4.3.2 Kundeninhalte dürfen keine Links zu Webseiten enthalten, die im Wettbewerb zu SPOBIS stehen. 
4.3.3 Kundeninhalte dürfen keine verdeckten, irrelevanten oder irreführenden Keywords enthalten. 
4.3.4 Kundeninhalte dürfen keine Werbung für Mitgliedschaften (z.B. in Clubs) und illegalen Strukturvertrieb enthalten. 
4.3.5 Kundeninhalte dürfen keine einem Job-Portal sachfremden Inhalte enthalten (z.B. Gewinnspiele, Veranstaltungshinweise, reine Werbeaktionen etc.). 
4.3.6 Stellenangebote müssen folgende Informationen enthalten: 
- vollständiger Firmenname (inklusive Rechtsformzusatz) und Adresse enthalten 
- aussagekräftige Beschreibung der ausgeschriebenen Tätigkeit samt Titel 
- Information, ob es sich um eine Anstellung Voll- oder Teilzeit handelt 
- Information, ob es sich um eine befristete oder unbefristete Anstellung handelt 
- Ort der Arbeitsleistung 
- das vom Bewerber geforderte Profil 
- Name des zuständigen Ansprechpartners samt Kontaktdaten für Bewerbungen 
- deutlicher Hinweis, wenn es sich um eine selbständige bzw. freie Mitarbeit handelt 
4.3.7 Stellenangebote müssen sich jeweils auf eine (1) Stelle beziehen, Sammelangebote sind nicht zulässig (unzulässig ist z.B. „1 Junior Controller und 1 Senior Controller“). 


4.4 SPOBIS ist berechtigt, gegen Ziffer 4.3 dieser AGB verstoßende Kundeninhalte nicht zu veröffentlichen oder zu entfernen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt, und der Kunde bleibt berechtigt, die verbleibende Vertragslaufzeit für Kundeninhalte zu nutzen, die der Ziffer 4.3 AGB genügen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, SPOBIS von sämtlichen Schäden auf erstes Anfordern freizustellen, die SPOBIS durch eine Verletzung von Ziffer 4.3 AGB entstehen, insbesondere sämtliche daraus resultierende Kosten tragen (inklusive Rechtsverteidigungskosten).
 
4.5 Der Kunde stellt sicher, dass aus seiner Sphäre keinerlei Störungen für den Betrieb des Portals resultieren, insbesondere dass die übermittelten Informationen/Datei frei von jeglicher Schadsoftware (z.B. Viren etc.) sind. 

4.6 SPOBIS ist frei, den Vertragsleistungen ähnliche und/oder entsprechende Dienste Dritten zu gewähren, gleich welcher Branche diese Dritten angehören. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt. 

4.7 SPOBIS ist berechtigt, die Kundeninhalte zur Optimierung der Darstellung (z.B. mobilfunkoptimiert) und /oder der Suchergebnisse (z.B. Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie) im erforderlichen Umfang anzupassen. 

4.8 SPOBIS ist zum Zwecke der Reichweitenoptimierung berechtigt, Kundeninhalte ohne weitere Rücksprache mit dem Kunden auch auf weiteren von SPOBIS genutzten Spezial-Portalen für bestimmte Berufsgruppen zu veröffentlichen. 

4.9 Im Falle von Chiffreanzeigen leitet SPOBIS eingehende Bewerbungen ohne Prüfung des Inhalts an den Kunden weiter. 

4.10 Für Nachrichten des Kunden an Bewerber ist der Kunde allein verantwortlich und versichert, dass er SPOBIS unverzüglich die gesetzlich erforderlichen Nachrichten zur Übermittlung an Bewerber bereitstellen wird und dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Auf § 81 SGB IX (Begründungspflicht gegenüber Schwerbehinderten) wird hingewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, SPOBIS von sämtlichen Schäden auf erstes Anfordern freizustellen, die SPOBIS durch eine Verletzung von Ziffer 4.10 der AGB entstehen, insbesondere sämtliche daraus resultierende Kosten tragen (inklusive Rechtsverteidigungskosten).    


5. Nutzungsrechte
Der Kunde räumt SPOBIS sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an den Kundeninhalten ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Kundeninhalte ganz oder teilweise unter Verwendung sämtlicher digitaler oder analoger Übertragungs- und Abruftechniken sowie aller fester und mobiler Empfangsvorrichtungen und –mittel online zur Verfügung zu stellen. 

6. Vertraulichkeit, Referenzen und Datenschutz 

6.1 SPOBIS und der Kunde verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen bekannt werdenden vertraulichen Informationen („Vertrauliche Informationen“), insbesondere Vertragsinhalte, auch über das Vertragsende hinaus streng vertraulich zu behandeln. Informationen, die ohne den Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt, sind keine Vertraulichen Informationen. 

6.2 Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Zugang erhalten nur Mitarbeiter und Dritte, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen, vorausgesetzt, diese sind selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

6.3 SPOBIS darf den Kunden als Referenzkunden unter Verwendung des Unternehmensnamens und/oder -logos in angemessener Form benennen. 

6.4 Soweit SPOBIS personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.spobis.com/datenschutzerklaerung.  


7. Rechte im Zusammenhang mit dem Portal
 
7.1 Das Portal, inklusive sämtlicher Rechte daran, verbleiben im Verhältnis zum Kunden im ausschließlichen Eigentum der SPOBIS. Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte im Zusammenhang mit dem Portal sowie die Datenbankrechte im Hinblick auf die Kundeninhalte. 

7.2 Soweit nicht zwischen SPOBIS und dem Kunden ausdrücklich anders vereinbart (z.B. Datenbankrechte gemäß Ziffer 7.1. dieser AGB), verbleiben alle Kundeninhalte, inklusive aller daran bestehenden Rechte, im Eigentum des Kunden. 

8. Haftung für Mängel (Gewährleistung) 

8.1 SPOBIS bemüht sich, den Zugang zu den veröffentlichten Kundeninhalten möglichst konstant entsprechend dem Stand der Technik verfügbar zu halten. Der Kunde erkennt jedoch an, dass eine stetige Verfügbarkeit technisch nicht zu realisieren ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von SPOBIS stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Nichtnutzbarkeit führen. 

8.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, modifiziert nach den Bestimmungen dieser Ziffer 8. 

8.3 SPOBIS haftet nicht für unwesentliche Beeinträchtigungen in der Umsetzung der Vertragsleistungen, z.B. kurzfristige Nichterreichbarkeit bzw. Funktionsstörungen des Portals oder der Kundeninhalte. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung wird SPOBIS die Beeinträchtigung unverzüglich beseitigen. 

8.4 Bei wesentlichen Beeinträchtigungen in der Umsetzung der Vertragsleistungen ist SPOBIS berechtigt, durch eine verlängerte Veröffentlichung der Kundeninhalte in mangelfreier Form nachzuerfüllen, es sei denn, eine Nacherfüllung ist dem Kunden unzumutbar. Nimmt SPOBIS die erneute/verlängerte Veröffentlichung nicht innerhalb einer ihr hierfür gesetzten angemessenen Frist vor oder schlägt diese Form der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Alle diesbezüglichen Erklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Das Recht des Kunden zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. 

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung der Kundeninhalte unverzüglich nach Beginn der Veröffentlichung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gelten die Vertragsleistungen als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. 

8.6 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie. 

8.7 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von SPOBIS nicht nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 9 ausgeschlossen oder beschränkt ist. 


9 Haftung
 
9.1 SPOBIS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, vorbehaltlich Ziffer 9.3 für Schäden nur in den folgenden Fällen in dem jeweils nachfolgend dargestellten Umfang: 
9.1.1 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. 
9.1.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), ist die Haftung von SPOBIS auf den typischen bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

9.2 SPOBIS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik. 

9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

9.4 Soweit die Haftung von SPOBIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

9.5 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die die Haftung nach dieser Ziffer beschränkt ist, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

9.6 Dem Kunden ist bewusst, dass die technische Lösung als Portal das Risiko unangemessener Veröffentlichungen birgt. SPOBIS bemüht sich, derartige Veröffentlichungen durch rechtlich und/oder technisch zu unterbinden. Ein umfassender präventiver Schutz ist nicht möglich; auf entsprechenden Hinweis wird SPOBIS unangemessene Inhalte indes unverzüglich entfernen. 



10. Schlussbestimmungen
 
10.1 SPOBIS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf verbundene Unternehmen der SPOBIS im Sinne der §§15 ff. AktG zu übertragen. Von der Übertragung ist der Kunde vorher schriftlich zu unterrichten. 

10.2 Die Rechte aus dem Vertrag sind für den Kunden nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Abtretung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SPOBIS. 

10.3 Der Kunde darf nur mit von SPOBIS unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu. 

10.4 Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SPOBIS an Dritte abtreten; auch die Nutzung der Vertragsleistungen für Inhalte Dritter bedarf der vorherigen Zustimmung von SPOBIS. 

10.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder per E-Mail. Individualabreden bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt. 

10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, haben diese AGB im übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, anstelle der unwirksamen oder fehlenden, diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt. 

10.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von SPOBIS.    


Stand: Januar 2023